Cala Figuera

Einreisebestimmungen für Spanien

Als Deutscher benötigt man kein Visum und auch keine Impfungen zur Einreise nach Spanien. Notwendig ist ein gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer überprüfen einige Wochen vor der Reise!). Es ist aber auch möglich für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten den Personalausweis vorzulegen. Er gehört auf jeden Fall ins Reisegepäck. Kinder benötigen einen Kinderausweis (ab 14 Jahre mit Lichtbild) oder eine Eintragung in den Reisepass der Eltern.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen teilweise von den staatlichen Regelungen ab. Bitte vor Antritt der Reise nachfragen.

Um eine Arbeit in Spanien aufzunehmen, benötigt man nach der EU-Regelung keine Arbeitserlaubnis.

Aufgrund der Bombenattentate 2001 in New York und 2004 in Madrid werden aus Sicherheitsgründen die einreisenden deutschen Staatsbürger auf dem Luftweg bei ihrer Ein- und Ausreise wieder stärker kontrolliert.

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) nach Spanien gelten wir für andere EU-Staaten seit 2004 folgende Regelungen: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist und ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.

Warenverkehr innerhalb der EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden.

Duty-free-Verkauf in der EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop verbilligt einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Zollfrei dürfen folgenden Artikel bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern nach Spanien eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt;
  • 2 Liter Wein;
  • 250 ml Eau de Toilette und 50 g Parfüm;
  • 500 g Kaffee oder 200 g Kaffee- Extrakt;
  • 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakt;
  • Geschenke im Wert von 175 € pro Erwachsenen (90 € pro Person unter 15 Jahren).
  • Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Wichtiger Hinweis: Obwohl wir diese Informationen gut geprüft haben, können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben. Gültig und auf dem neusten Stand sind nur die Original- Dokumente von Spanien auf den entsprechenden Webseiten.

Sie haben sich für Spanien entschieden? Herzlichen Glückwunsch! In Ihrem Urlaub erwartet Sie eins der gastfreundlichsten Länder Europas. Oder ist Spanien für den nächsten Urlaub doch nicht Ihre Erste Wahl? Warm soll es am Urlaubsort trotzdem sein? Wie wäre es mit den Oberitalienischen Seen, speziell dem Gardasee oder Italien im Allgemeinen.

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Cala Figuera von Medienservice, Pixabay